JU Papenburg spricht sich gegen Bußgelder aus

Papenburg – Der plötzliche Wintereinbruch hat Papenburg nicht nur eine weiße Winterlandschaft mit Rodelspaß gebracht, sondern zugleich auch Verwarnungen mit Bußgeldern an mehr als 80 Haushalte, die scheinbar ihrer Streu- und Räumpflicht bei der Eisglätte kurz nach Jahreswende nicht nachgekommen sind.

Der private Winterdienst ist durch die städtische Satzung verpflichtend geregelt und soll Glätteunfälle vorbeugen. Es gehört zur Rechtspflicht eines jeden, sich hieran zu halten, so die Junge Union (JU) Papenburg. Jedoch gilt es auch besonderen Situationen wie Krankheit oder hohes Alter Rechnung zu tragen und hier das rechtlich eingeräumte Ermessen anzuwenden.
Aus der Sicht der Papenburger JU zeigte sich jedoch in den letzten Tagen ein neues Bild des städtischen Ordnungsamtes. „Der Winterdienst ist eine wichtige Verpflichtung für das Wohl und die Gesundheit aller. Dennoch scheint das Hauptaugenmerk der Stadtverwaltung nicht auf der Räumung der vereisten Straßen und Gehwege zu liegen, sondern auf der konsequenten Dokumentation und Ahndung von Winterdienstverstößen seiner Bürger“, so das JU-Vorstandsmitglied Vanessa Sebers und ergänzt „Hier fehlt offensichtlich ein angebrachtes Augenmaß auch für besondere Situationen wie bei der Eisglätte“
Die JU Papenburg appelliert an das harmonische Miteinander der Stadtverwaltung Papenburg mit ihren Bürgern. „Wenn solche Bußgelder verschickt werden, so muss die Stadt selbst ausnahmslos ein Vorbild sein, was jedoch tatsächlich in so manchen Straßen nicht ersichtlich war. Das sorgt zu Recht für Unverständnis! Ein kurzes persönliche Gespräch oder gar eine erste schriftliche Ermahnung wären mit Sicherheit zunächst eine Maßnahme gleicher Wirkung! Die direkte Erteilung von hohen Bußgeldern schafft für die Stadt nur zusätzliche Verwaltungsarbeit mit hohen Kosten und verärgerte Bürger!“, so die stellv. Ortsvorsitzende Katharina Magh.

Die JU fordert die Stadt Papenburg auf bei den jetzt wieder angekündigten Kontrollen der Streu- und Räumpflicht mit der notwendigen Sensibilität für begründete Einzelfälle vorzugehen und nicht wieder sofort hohe Bußgelder zu verhängen. „Es gilt jede Situation abzuwägen und erst bei konsequenter Nichterfüllung der Winterdienstpflicht dieses Verhalten letztlich auch mit Bußgeldern zu ahnden“, so Magh abschließend.

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